8 4.8. Ferner beanstandet der Beschwerdeführer am vorinstanzlichen Entscheid die Reihenfolge der Kontingentsanpassungen. Der Milchverband habe in einem ersten Schritt die Landreduktion und in einem zweiten Schritt die bisherigen Einlieferungen an das Altersheim behandelt. Die Rekurskommission Nr. 10 hingegen habe sich nicht mehr an diese Reihenfolge gehalten.