Diese Annahme wird in der Stellungnahme nicht näher erörtert. Aber auch der betreffenden Verfügung des Milchverbandes vom 25. Oktober 1979 ist nichts zu entnehmen, was diese Vermutung stützen könnte. Als Grund für die Erhöhung um 11 920 kg wird dort einerseits ein Härtefall, anderseits eine Stallsanierung erwähnt. Gemäss der Milchkontingentierung-Talverordnung 79, auf die sich die damalige Verfügung des Milchverbandes stützte, konnte dem Produzenten das Einzelkontingent auf Gesuch hin angemessen erhöht werden, wenn Ereignisse, für die der Produzent nicht verantwortlich war, in den Milchjahren 1974/75 und 1975/76 derart auf seine Milchproduktion