Mit der Sanierung als Kriterium der Kontingentserhöhung wird dem Milchproduzenten eine Einkommenserhöhung für den Fall zugesichert, dass er die geplante Änderung des Stalls vornimmt. Geprüft werden dabei die fehlenden Produktionsalternativen und die Verschuldungsabsicht. Zweck der Kontingentserhöhung infolge Bewirtschafterwechsels ist es, dem Bauern, der einen verkehrsmilchproduzierenden Betrieb übernimmt, die Weiterführung und den Wiederaufbau eines heruntergewirtschafteten Betriebes zu ermöglichen (vgl. Spörri, a. a. O., S. 168). In beiden Fällen wird also dem betreffenden Produzenten ermöglicht, mehr Verkehrsmilch zu produzieren als bisher.