5 Basiskontingent per 1. Mai 1991 addiert. Sodann nahm sie auf dem daraus resultierenden Kontingent Kürzungen vor, auf die im Verlaufe dieser Erwägungen noch einzugehen sein wird. 4.4. Es ist zu prüfen, ob sich in der hier anwendbaren Verordnung eine analoge Bestimmung findet, die einen vergleichbaren Sachverhalt wie den vorliegenden regelt. In diesem Sinne hat der Milchverband Anhang 1a und 1b der Milchkontingentierung-Talverordnung 89 für die Berechnung der Erhöhung herangezogen. In Anhang 1a und 1b ist die Berechnung des höchstzulässigen Einzelkontingents sowie des maximalen Zuschlages bei Sanierungen und Bewirtschafterwechsel nach Art.