Diese Auslegung drängt sich besonders auf, wenn man berücksichtigt, dass es mitunter Sinn und Zweck der Milchkontingentierung ist, den Bauern, die mit Ausnahme der Fleischund Milchproduktion keine wetterunabhängigen Produktionskonstanten kennen, mit der Milchpreisgarantie und der Annahmepflicht der Milch eine zuverlässige Einkommensquelle zu verschaffen (vgl. Spörri Philipp, Milchkontingentierung, Freiburg 1992, S. 111 ff.). Es wäre nun stossend, einen Produzenten, dem die Möglichkeit entfällt, Milch an ein Heim zu liefern, nicht im entsprechenden Umfang der Milchkontingentierung zu unterstellen.