Den speziellen Fall, dass ein derartiger Anstaltsbetrieb nicht mehr an das zugehörige Heim liefern kann, hat der Verordnungsgeber offenbar nicht bedacht und daher die Frage unbewusst offengelassen. Diese Auslegung drängt sich besonders auf, wenn man berücksichtigt, dass es mitunter Sinn und Zweck der Milchkontingentierung ist, den Bauern, die mit Ausnahme der Fleischund Milchproduktion keine wetterunabhängigen Produktionskonstanten kennen, mit der Milchpreisgarantie und der Annahmepflicht der Milch eine zuverlässige Einkommensquelle zu verschaffen (vgl. Spörri Philipp, Milchkontingentierung, Freiburg 1992, S. 111 ff.).