3 Milchkontingentierung wurde die an das Altersheim gelieferte Milch von der Kontingentierung ausgenommen. Im Jahre 1985 wurde der Pachtvertrag auf den Rekurrenten O. übertragen und per 1. Mai 1992 dahingehend angepasst, dass die Milchlieferungen an das Altersheim eingestellt werden sollten. Der Milchverband und die Rekurskommission Nr. 10 erhöhten mit jeweils verschiedener Berechnungsweise das bisherige Milchkontingent des Rekurrenten. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid der Rekurskommission Nr. 10. Der Rekurrent beantragt eine weitergehende Erhöhung seines Milchkontingents.