In der zweiten Verfügung erhöhte er das Kontingent um ... kg. Gegen letzteren Entscheid erhob O. am 26. September 1992 Beschwerde bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 10, welche diese mit Entscheid vom 19. November 1992 teilweise guthiess. Mit Verwaltungsbeschwerde vom 15. April 1993 ficht O. diesen Entscheid bei der Oberrekurskommission i. S. Milchkontingentierung an und beantragt eine weitere Kontingentserhöhung. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 9. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: