5.2. A. teilte dem Milchverband im vorstehend (Ziff. 4) beurteilten Gesuch vom 25. Januar 1993 mit: «In der Absicht, den Betrieb rationell zu führen, habe ich bereits die nötige Gebäudesanierung in Angriff genommen». Der Milchverband nahm in seiner Verfügung vom 17. September 1993 mit keinem Wort auf die Gebäudesanierung Bezug. In seiner Stellungnahme vom 13. Juli 1994 hielt das Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt) dafür, der Milchverband habe offenbar übersehen, dass A. ihm am 25. Januar 1993 den Beginn einer Gebäudesanierung mitgeteilt habe.