Aus diesem Anlass beantragte er die Erhöhung des Milchkontingents um jene Menge, die vor 1980, wie er annimmt, mit der Liegenschaft verbunden war. Es ist daher nachfolgend zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Liegenschaft das Milchkontingent erhöht werden kann. 4.1. Im 3. Abschnitt der Milchkontingentierung-Talverordnung 93 mit der Überschrift «Anpassung der Einzelkontingente; Einstellung und Neuaufnahme der Verkehrsmilchproduktion» werden in den Art. 12-30 die Gründe abschliessend genannt, welche Anlass zu Kontingentserhöhungen oder -kürzungen geben können.