A. am 15. Oktober 1993 bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 3 an. Er beantragte eine Erhöhung des Milchkontingents um die Menge, die ursprünglich mit der Liegenschaft verbunden gewesen sei, sowie eine weitere Erhöhung auf Grund der ausgeführten Gebäudesanierung. Er führte dazu aus, dass der frühere Eigentümer und Bewirtschafter der Liegenschaft die Bewirtschaftung ab 1980 krankheitsbedingt immer mehr vernachlässigt und schliesslich die Milchablieferung eingestellt habe, ohne ein Stillegungsgesuch zu stellen. Die Rekurskommission Nr. 3 wies die Beschwerde mit Entscheid vom 28. März 1994 ab.