3 Liegenschaft existiere. Per 1. Januar 1993 erwarb A. die Liegenschaft zu Eigentum. Mit Schreiben vom 25. Januar 1993 ersuchte er den Milchverband, das Milchkontingent neu festzusetzen und wies darauf hin, dass er eine Gebäudesanierung in Angriff genommen habe. Der Milchverband wies das Gesuch mit Verfügung vom 17. September 1993 ab und hielt fest, dass der Kauf eines gepachteten Grundstücks keinen Grund für die Erhöhung des Milchkontingents bilde. Diesen Entscheid focht A. am 15. Oktober 1993 bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 3 an.