- Wurde eine Stallsanierung vor dem 30. April 1993 abgeschlossen und ein Gesuch um Kontingentserhöhung gestellt, hat eine materielle Prüfung zu erfolgen (E. 5.2.1). - An das von einem Laien gestellte Gesuch dürfen in sprachlicher und formeller Hinsicht keine strengen Anforderungen gestellt werden (E. 5.2.2). - Der Gesuchsteller hat Anspruch auf Erlass einer Verfügung; ein negativer Entscheid kann nicht durch Untätigbleiben der Behörde oder durch Stillschweigen getroffen werden (E. 5.2.3).