Kontingentserhöhungsgründe; Wiedererwägung; Kognition; Stallsanierung; Gesuchsbehandlung. 1. Art. 12 bis 30 MKTV 93: Anpassung der Einzelkontingente. Der Eigentumserwerb an einer Parzelle, die bereits als Pachtland Teil der massgeblichen Nutzfläche bildet, stellt keinen kontingentsrechtlich erfassten Erhöhungsgrund dar (E. 4.1). 2. Art. 58, 66 und 67 Abs. 1 VwVG: Abänderung von formell rechtskräftigen Verfügungen. Die Frage, ob ein Anspruch auf erneute Behandlung eines Gesuches besteht, obwohl die Behörde darüber bereits früher rechtskräftig entschieden hat, ist nach den Regeln über die Rechtsbeständigkeit und Abänderbarkeit einer Verfügung zu beantworten.