Durch die Übertragung des Betriebes E. auf S. entstehen zwei neue Betriebe: Einerseits der von S. geführte Betrieb, der gleichzeitig mit der Übertragung seine Tätigkeit als Verkehrsmilchproduzent aufnimmt, und anderseits der Betrieb von K., der wieder auf die Fläche reduziert wird, wie sie vor der Übernahme des Betriebes E. bestand. Somit bleibt zu prüfen, welches Kontingent bei einer Betriebsteilung zu übertragen