Dabei ging sie von einer Betriebsübernahme mit Bewirtschafterwechsel aus. K. habe den Betrieb E. 1982 zugepachtet und er müsse, nachdem er einen Teil dieser Liegenschaft bereits früher an S. übergeben habe, mit dem restlichen Land auch den verbliebenen Kontingentsanteil der Liegenschaft auf S. übertragen. Gegen diesen Entscheid reichte S. am 12. Juni 1993 Verwaltungsbeschwerde bei der Oberrekurskommission i. S. Milchkontingentierung ein und beantragt die Übertragung weiterer 3000 kg Milch, welche K. 1983 für die Liegenschaft E. erhalten habe. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 7. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: