K. bewirtschaftete nebst seinem eigenen Betrieb seit Frühjahr 1982 den Betrieb E. 1983 wurde auf Gesuch des K. hin das Kontingent der Liegenschaft E. um 3000 kg erhöht. 1988 erfolgte die Zusammenlegung der Milchkontingente der beiden Betriebe. Per 1. Mai 1991 übernahm S. eine Teilfläche des Pachtbetriebes und der Milchverband Winterthur übertrug die vereinbarte Kontingentsmenge auf den Landübernehmer. Die restliche Pachtfläche übernahm S. per 1. Mai 1992, ohne dass eine kontingentsrechtliche Vereinbarung zustandekam. Am 2. Oktober 1992 verfügte der Milchverband eine Kontingentsübertragung in Anwendung der 50%-Regel. Am 2. November 1992 gelangte S. an die Regionale Rekurskommission Nr. 1