1 Mehrwertsteuern vorenthalten wurden), der trägt die strafrechtliche Verantwortung nach Art. 6 VStrR und sein Verschulden stösst hart an die Grenze des Vorsatzes. - Mehrwertsteuerbeträge stellen keine theoretische Grösse dar, sondern es ist Geld, das von Kunden effektiv an eine mehrwertsteuerpflichtige natürliche oder juristische Person entrichtet wird und sich ganz konkret in deren Kasse befindet und somit vollständig und nicht nur teilweise an die ESTV weitergeleitet werden muss.