Fahrlässige Hinterziehung der Mehrwertsteuer (Art. 85 Abs. 3 MWSTG). Substantiierung. Strafrechtlich verantwortliche natürliche Person. Fahrlässigkeit. Strafzumessung. - Wer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu geringe Umsätze deklariert, erfüllt den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung im Sinne von Art. 85 Abs. 3 MWSTG. - Wer als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift und Geschäftsführer die Mehrwertsteuerabrechnungen unterschreibt und damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt (obschon dem Fiskus