6 dem Mehrwertsteuerkonto ausgebuchten Betrags hingewiesen wurde. Somit hat die Angeklagte den Tatbestand der fahrlässigen Steuerhinterziehung auch in subjektiver Weise erfüllt. 6. Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben a.-b. (…) c. Art. 87 MWSTG (ebenso Art. 63 MWSTV) sieht für Fälle, in denen eine Busse von höchstens Fr. 100’000.- in Betracht fällt und die Ermittlung der nach Art. 6 VStrR strafbaren Personen Untersuchungshandlungen bedingen würde, welche im Hinblick auf die Strafe unverhältnismässig wären, vor, dass von einer Verfolgung dieser Personen Umgang genommen und an ihrer Stelle der Geschäftsbetrieb zu Bezahlung der Busse verurteilt werden