Vermutlich bei der Erstellung des Jahresabschlusses 1998, wurde der Betrag ausgebucht, ohne genau zu eruieren, woher die Differenz im Mehrwertsteuerkonto stammt. Nach den Angaben der Angeklagten sei ihr dann im Jahr 2000 bei der Erstellung des Jahresabschlusses für 1999 bewusst geworden, dass es allenfalls mit dem Betrag von Fr. 288’951.- ein Problem mit der Mehrwertsteuer geben könnte. Darum habe man die Genehmigung der Jahresrechnung vorerst sistiert. Dies ist aber lediglich eine Aussage, der wenig Beweiskraft zukommt.