Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führte vom 29.-31. Mai 2000 an insgesamt drei Tagen bei der XY, (…), eine Mehrwertsteuerkontrolle über die Abrechnungsperiode vom 1. März 1997-31. Dezember 1999 durch. Gestützt darauf erstellte die ESTV die Ergänzungsabrechnung Nr. (…) im Betrag von Fr. 527’791.- und die Gutschrift Nr. (…) im Betrag von Fr. 216’328.-. Die Steuerpflichtige hat den Differenzbetrag von Fr. 311’463.- beglichen und in ihrem Schreiben vom 5. Februar 2001 ausdrücklich als Fehlbetrag anerkannt. Gemäss den Feststellungen der ESTV sind die Steuerdifferenzen insbesondere