Die Eruierung der jeweiligen Tatbeiträge wäre mit grossem Aufwand verbunden gewesen, weil gewisse Verantwortliche des Unternehmens im Ausland domiziliert waren und deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Die eingeholten Auskünfte haben nicht zur vollständigen Aufklärung der Schuld der Verantwortlichen beigetragen (E. 6). Imposta sul valore aggiunto. Sottrazione per negligenza ed infrazioni commesse nell’azienda. Art. 60 OIVA. Sottrazione d’imposta.