Am 3. September 2003 (also nach der zweiten Einzelprüfung) suchte der Beschwerdeführer Herrn Dr. med. R. auf. Dessen Arztbericht vom 8. Januar 2004 ist zu entnehmen, dass er beim Beschwerdeführer am 3. September 2003 eine «Panikattacke» sowie eine «psychische Überforderungssituation durch Prüfungsstress» diagnostiziert und daher die Prüfungsunfähigkeit aus medizinischen Gründen attestiert hat.