«Das Erfordernis von Weiterbildung beruht auf der Idee, dass erst sie zu qualitativ hochstehender medizinischer Tätigkeit befähigt» (Botschaft FMPG, S. 6374). Ohne eine ausreichende, den Vorgaben des Bundesrechts und der autonomen Normen der FMH entsprechende Weiterbildung besteht das Risiko, dass die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte nicht über genügende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, und daher - ungeachtet der Fachrichtung - die Gesundheit von Patienten in Gefahr bringen könnten. Die Vorschriften über die Weiterbildung sind damit im Wesentlichen polizeilicher Natur, dienen sie doch der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Gesundheit.