Dies ist nur dann der Fall, wenn die betreffende Institution in gleicher Weise wie eine anerkannte Weiterbildungsstätte dafür Gewähr bietet, dass die Weiterbil­dungsziele erreicht und die weiterzubildende Person laufend überwacht und gefördert wird. Wie die FMH zu Recht betont, setzt dies nicht nur voraus, dass die Eignung der Institution zur Weiterbildung vor Beginn der Weiterbildungsperiode geprüft und anschliessend auch überwacht wird, sondern insbesondere auch, dass eine die Weiterbildung leitende Person bestimmt wird, welche die Entwicklung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten kontinuierlich und auch abschliessend in strukturierten