Ohne eine vorgängige Verpflichtung der Weiterbildungsstätten, diese Anforderungen zu erfüllen, und ohne ausreichende nachträgliche Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten besteht die Gefahr, dass die Ausbildungsqualität und die laufende Beurteilung und Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten ungenügend sein könnte. Dies widerspräche dem Interesse an einer hohen Qualität der Weiterbildung. Die in der WBO und im WBP festgehaltene Anforderung, dass die Weiterbildung grundsätzlich an anerkannten Weiterbildungsstätten zu absolvieren ist, erscheint daher nicht nur als geeignete, sondern auch als angemessene Massnahme zur Sicherung der Weiterbildungsqualität.