Mit der Anerkennung wird die Weiterbildungsstätte je nach ihrer Grösse, Einrichtung und Qualität der vermittelten Weiterbildung in eine Kategorie (A bis D) eingeteilt. Die Anerkennung und die Einteilung sind mindestens alle 7 Jahre zu überprüfen (vgl. zum Ganzen Art. 39 ff. WBO). Die anerkannten Weiterbildungsstätten sind auf einer durch die FMH geführten, den Kandidaten zugänglichen und publizierten Liste aufgeführt (vgl. Art. 40 Abs. 2 WBO). Die Vorgaben der WBO und des WBP sind eindeutig: