2.3 Abs. 2 WBP). Die Anerkennung einer Weiterbildungsstätte erfolgt auf Gesuch der betreffenden Institution, nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens sowie einer Visitation durch die zuständige Fachgesellschaft mittels Verfügung der Weiterbildungsstättenkommission der FMH (im Folgenden: WBSK). Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Institution und deren Leiter Gewähr für die Einhaltung des vorgeschriebenen Weiterbildungsprogramms bieten, und die weiteren Bedingungen der WBO erfüllt sind. Mit der Anerkennung wird die Weiterbildungsstätte je nach ihrer Grösse, Einrichtung und Qualität der vermittelten Weiterbildung in eine Kategorie (A bis D) eingeteilt.