WBP dauert die Weiterbildung für den Facharzttitel Prävention und Gesundheitswesen fünf Jahre, wovon zwei Jahre in Form praktischer Weiterbildung zu leisten sind. Die fachspezifische praktische Weiterbildung muss an einer anerkannten Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Prävention und des Gesundheitswesens absolviert werden (Ziff. 2.3 Abs. 1 WBP). Ausnahmsweise kann die TK in begründeten Fällen auf vorgängigen Antrag hin auch die Anerkennung der Weiterbildung an einer anderen, nicht anerkannten Institution zusichern (Ziff. 2.3 Abs. 2 WBP).