12 Abs. 1 WBO). Die Weiterbildung dauert in der Regel fünf bis sechs Jahre, wobei die fachspezifische Weiterbildung in der Regel mindestens drei Jahre umfasst (Art. 12 Abs. 3 WBO). Sie ist grundsätzlich, soweit die WBO oder die einzelnen Weiterbildungsprogramme nicht Ausnahmen vorsehen, an einer anerkannten Weiterbildungsstätte gemäss Art. 39 ff. WBO zu absolvieren (Art. 28 Abs. 1 WBO). Gemäss Ziff. 2 WBP dauert die Weiterbildung für den Facharzttitel Prävention und Gesundheitswesen fünf Jahre, wovon zwei Jahre in Form praktischer Weiterbildung zu leisten sind.