6 Weiterbildungszeit gemäss dem Weiterbildungsprogramm Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen vom 1. Juli 2001 (im Folgenden: WBP[31]) angerechnet werden können. 4.1. Der Facharzttitel ist die Bestätigung für eine abgeschlossene, strukturierte und kontrollierte Weiterbildung in einem medizinischen Fachgebiet. Sein Inhaber muss die im entsprechenden Weiterbildungsprogramm der FMH geforderte Weiterbildung absolviert und besondere Kenntnisse und Fertigkeiten im gewählten Fach erworben haben (vgl. Art. 12 Abs. 1 WBO).