In den Akten finden sich drei einlässliche Stellungnahmen von Frau X. Es handelt sich dabei um Meinungsäusserungen, welche sie zum einen auf Anfrage der TK als Fachfrau, eventuell als Vertreterin der Schweizerischen Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen (Schreiben vom 9. November 2001), zum andern aber auf Anfrage der EK WBT als Mitglied der TK (Schreiben vom 4. April und 5. August 2003) abgegeben hat. Die unterschiedlichen Funktionen von Frau X. im vorliegenden Verfahren sind darauf zurückzuführen, dass sie erst nach dem Entscheid der TK vom 15. November 2001 in dieses Gremium berufen worden ist - was der