3 TK) einen Weiterbildungsplan für den Facharzttitel Prävention und Gesundheitswesen, in welchem festgehalten wurde, dass von den bisherigen Tätigkeiten der Beschwerdeführerin insgesamt 2 Jahre und 6 Monate als Weiterbildungsperioden anerkannt würden. Nicht anerkannt wurden dagegen die Tätigkeiten beim Institut A. und beim Krankenversicherer B. Diese Anordnung focht die Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2001 bei der Beschwerdekommission Weiterbildungstitel der FMH (heute: Einsprachekommission Weiterbildungstitel, im Folgenden: EK WBT) an.