Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Beschwerdeführerin hat am 9. Mai 1989 in Deutschland ihr Staatsexamen als Ärztin absolviert und am 1. März 1991 die Approbation erlangt. Im Anschluss daran bildete sie sich an diversen Institutionen ärztlich weiter. Im Jahre 1995 begann sie ein Nachdiplomstudium, welches sie mit einer Weiterbildung im Bereiche öffentliches Gesundheitswesen/Infektiologie ergänzte. In der Schweiz war die Beschwerdeführerin unter anderem vom 13. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1997 in Lugano beim Institut A. und vom 1. Juli 1998 bis zum 31. Dezember 2000 in Zürich beim Krankenversicherer B. tätig.