Nach den als Bundesrecht anwendbaren Vorschriften der FMH ist die inländische Weiterbildung zur Erlangung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels als Facharzt grundsätzlich an einer von der FMH förmlich anerkannten Weiterbildungsstätte zu absolvieren - es sei denn, das anwendbare Weiterbildungsprogramm sehe vor, dass in Einzelfällen unter besonderen Voraussetzungen Ausnahmen bewilligt werden können. Diese Regelung ist bundesrechtskonform und insbesondere verhältnismässig (E. 4.1 und 4.2). - Im Hinblick auf die Erlangung des Facharzttitels «Prävention und Gesundheitswesen» können Weiterbildungen, die in der Schweiz an nicht anerkannten Einrichtungen absolviert worden sind, nicht an die