Mit der Erteilung einer kantonalen Praxisbewilligung wurde ein eindeutig bestimmbarer, weniger als die Praxiseröffnung von Zufälligkeiten und dem Einfluss des Antragsstellers unterliegender Zeitpunkt gewählt. Damit konnte vermieden werden, dass Ärzte nach Erhalt der Bewilligung ihre Praxis nur pro forma - mit dem alleinigen Zweck der erleichterten Erlangung eines Weiterbildungstitels - kurz vor dem 1. Juni 2002 eröffneten, was ohne unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand kaum zu überprüfen gewesen wäre. Zudem ist zu betonen, dass mit der kantonalen Bewilligungserteilung behördlich bescheinigt wurde, dass der Bewerber über die nach altem Recht