So sei insbesondere erforderlich, dass der Bewerber am 1. Juni 2002 bereits den Arztberuf selbstständig ausgeübt habe. Mit diesem Stichtag, der für die Einsprachekommission Weiterbildungstitel verbindlich sei, habe der Bundesrat die Folgen des Inkrafttretens der bilateralen Verträge mit der EU und der Revision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (FMPG, SR 811.11) für in der Schweiz praktizierende Ärzte mildern wollen. Ein relevanter Zusammenhang mit dem Zulassungsstopp sei nicht auszumachen.