Zur Begründung ihres Entscheides führte die Einsprachekommission Weiterbildungstitel im Wesentlichen aus, die erleichterte Erteilung eines Weiterbildungstitels sei nur möglich, wenn die verordnungsmässig festgelegten Voraussetzungen erfüllt seien. So sei insbesondere erforderlich, dass der Bewerber am 1. Juni 2002 bereits den Arztberuf selbstständig ausgeübt habe.