3 es für die erleichterte Erteilung des Weiterbildungstitels genügen, dass ihm die kantonale Berufsausübungsbewilligung bereits vor dem 1. Juni 2002 erteilt worden sei. D. Mit Entscheid vom 22. April 2004, der am 30. Juni 2004 eröffnet wurde, wies die Einsprachekommission Weiterbildungstitel die Beschwerde vollumfänglich und kostenfällig ab. Zur Begründung ihres Entscheides führte die Einsprachekommission Weiterbildungstitel im Wesentlichen aus, die erleichterte Erteilung eines Weiterbildungstitels sei nur möglich, wenn die verordnungsmässig festgelegten Voraussetzungen erfüllt seien.