Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde trat das Bundesgericht nicht ein. Aus den Erwägungen: 1., 2. (…) 3. Bereits im Beschwerdeverfahren betreffend die Prüfung im Jahre 2000 hatte der Beschwerdeführer geltend gemacht, es sei rechtswidrig, das Fachgebiet Parasitologie anlässlich der ersten Vorprüfung für Ärzte und Zahnärzte als Teilbereich des Fachs Biologie I zu prüfen. 3.1. In seinem Entscheid vom 27. Mai 2002, der noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist[11], hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) diese Rüge als unbegründet abgewiesen.