- Im Rahmen der ersten Vorprüfung für Ärzte und Zahnärzte dürfen als Teilgebiet des Faches Biologie I Fragen aus dem Gebiet der Parasitologie, beschränkt auf die Biologie der für den Menschen wichtigen tierischen Parasiten, gestellt werden (E. 3). - Art. 13 Abs. 2 V über Einzelheiten des Verfahrens bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen, der Aufzeichnungen des Koexaminators über den Prüfungsablauf und die Bewertung verlangt, ist eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht die Aufhebung der Prüfungsverfügung zu Folge haben muss. Auf die Vorlage eines Prüfungsprotokolls kann ausnahmsweise dann verzichtet werden, wenn sich der Prüfungsablauf und die Bewertung der Leistungen aufgrund