1 Medizinalprüfungen. Inhalt der ersten Vorprüfung für Ärzte und Zahnärzte im Fach Biologie I. Protokollierung von Prüfungen. Auswahl der Prüfungsfragen. Art. 9 Abs. 2 Bst. c V über die Prüfungen für Ärzte. Art. 13 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 V über Einzelheiten des Verfahrens bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen. - Im Rahmen der ersten Vorprüfung für Ärzte und Zahnärzte dürfen als Teilgebiet des Faches Biologie I Fragen aus dem Gebiet der Parasitologie, beschränkt auf die Biologie der für den Menschen wichtigen tierischen Parasiten, gestellt werden (E. 3).