5 Schock ausgelöst habe (Diagnose akute posttraumatische Belastungsreaktion). Herr Dr. X., der den Beschwerdeführer allerdings erst am 13. Juli 2001 untersuchte, hielt im erwähnten Zeugnis fest, sein Patient habe sich anlässlich der Prüfung vom 4. Juli 2001 in seiner gewohnten Konzentrations- und Leistungsfähigkeit eingeschränkt gefühlt.