, Basel und Stuttgart 1976, S. 92). (…) 3.a. Im vorliegenden Verfahren ist umstritten, ob die Beurteilung der Leistungen des Beschwerdeführers in den Fächern «allgemeine Pathologie» und «Grundlagen der psychosozialen Medizin» anlässlich des ersten Teils der Schlussprüfungen für Ärzte, Session 2001 in (…), deshalb aufzuheben und der Beschwerdeführer zur Wiederholung der Prüfung in diesen Fächern zuzulassen sei, weil er während dieser Prüfungen infolge gesundheitlicher Probleme nicht prüfungsfähig gewesen sein soll. b. Gemäss Art. 41 Abs. 1 AMV hat ein Kandidat, der wegen Erkrankung verhindert ist, eine Prüfung anzutreten, dies dem Ortspräsidenten unverzüglich mitzuteilen.