Nachdem der Leitende Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (im Folgenden: LA) eine Beschwerde gegen dieses Prüfungsresultat abgewiesen hatte, gelangte er mit Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für medizinische Aus- und Weiterbildung (REKO MAW) und beantragte, die Beurteilung in den Fächern «allgemeine Pathologie» und «Grundlagen der psychosozialen Medizin» sei aufzuheben und es sei ihm die Wiederholung der Prüfung in diesen Fächern zu ermöglichen. Diese Anträge begründete er im Wesentlichen damit, dass er anlässlich der Prüfungen in diesen Fächern aus gesundheitlichen Gründen nicht prüfungsfähig gewesen sei.