Zusammenfassung des Sachverhalts: Der Beschwerdeführer hat anlässlich des ersten Teils der Schlussprüfungen für Ärzte, Session 2001 in (…), einen Misserfolg erlitten. Nachdem der Leitende Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (im Folgenden: LA) eine Beschwerde gegen dieses Prüfungsresultat abgewiesen hatte, gelangte er mit Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für medizinische Aus- und Weiterbildung (REKO MAW) und beantragte, die Beurteilung in den Fächern «allgemeine Pathologie» und «Grundlagen der psychosozialen Medizin» sei aufzuheben und es sei ihm die Wiederholung der Prüfung in diesen Fächern zu ermöglichen.