Selbstverständlich ist, dass die Rekurskommission - entgegen der Auffassung der SUVA - die im Beschwerdeverfahren vorgebrachte Rüge, wonach die Rückstellungen zu wenig beachtet würden und sich eine Prämienerhöhung angesichts der grossen Rückstellungen nicht rechtfertige, beurteilen kann. Die Frage der teilweisen Rechtskraft eines Entscheids in Bezug auf einzelne Punkte beurteilt sich nach dem Inhalt des