Die Beschwerdeführerin sieht das Legalitätsprinzip und den Grundsatz der Rechtssicherheit auch deshalb verletzt, weil eine Prämienerhöhung um mehr als 20% erfolgt sei. Da die Legalität des Prämienbemessungssystems wie auch dessen Einführung für Nichtverbandsmitglieder nicht zu kritisieren ist (vgl. zuvor E. 7-8 sowie 10), ist diese Rüge im Lichte einer allfälligen Unverhältnismässigkeit zu prüfen.