Sie ist im Rahmen ihrer Satzungskompetenz ebenfalls befugt, ein einmal gewähltes Prämienbemessungssystem zu wechseln oder dieses anzupassen (vgl. beispielsweise Urteil der Rekurskommission vom 25. März 2003 [REKU 513/02], E. 5). Im Rahmen dieser Befugnisse hat die SUVA denn auch das Prämienbemessungssystem BMS 95 angepasst und wendet für das Jahr 2004 in der Klasse 70C das so genannte BMS 03 an. Dieses Vorgehen ist durchaus zulässig, erweist sich doch, wie oben ausgeführt, das System als solches als mit den gesetzlichen Anforderung grundsätzlich vereinbar.